Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schuleinschreibung

Einschreibung an der Grundschule Bodenwöhr

die Schuleinschreibung an der Grundschule Bodenwöhr

findet für das Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich am

Mittwoch, 06. März 2024, ab 13.30 Uhr statt.

Sie erhalten hierzu per Post einen persönlichen Termin und verschiedene Unterlagen, die auszufüllen und wieder mitzubringen sind.

Sehr geehrte Eltern, folgen Sie dieser Einladung bitte in jedem Fall, unabhängig davon, ob Ihr Kind im kommenden Schuljahr regulär eingeschult werden soll oder ob evtl. eine Rückstellung bzw. vorzeitige Einschulung beantragt werden soll oder wenn Ihr Kind vom „Einschulungskorridor“ betroffen ist.

Bitte kommen Sie an diesem Tag allein in die Schule. Mitzubringen sind:

  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
  • Personalausweis der Erziehungsberechtigten
  • evtl. elterlicher Sorgerechtsbeschluss
  • Schuleingangsuntersuchung (vom Gesundheitsamt durchgeführt)
  • Übergabebogen vom Kindergarten (freiwillig)
  • Nachweis über Masernimpfung

In die Grundschule aufgenommen werden zunächst Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.

Nach Art. 37 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) werden mit Beginn des Schuljahres 2017/18 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht.

Regulär schulpflichtig sind Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind.

 

Auf Antrag schulpflichtig sind zwischen dem 01. Oktober 2018 und 31. Dezember 2018 Geborene. Die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden. Der Antrag der Eltern muss spätestens bei der Schuleinschreibung der Schulleitung mitgeteilt werden.

Auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten sind Kinder mit dem Geburtsdatum ab 01.01.2019. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten zwingend erforderlich. Der Schulleiter entscheidet dann über die Aufnahme in die Schule. Auch hier muss der Antrag der Eltern wieder spätestens bei der Schuleinschreibung der Schulleitung mitgeteilt werden.

Einschulungskorridor:  Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30.September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden

Was ist zu beachten?

  • Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren
  • Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird
  • Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule bis spätestens 11. April 2024 schriftlich mitteilen. Fristverlängerung ist nicht möglich
  • Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2024/25) schulpflichtig

Zurückstellung: Ein Kind, das am 30. September 2024 mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art 41 Abs. 5 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts (12. September 2024) verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November 2024 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.

 

Aktuelles

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

06.12.2023 - Uhr bis 09:00 Uhr