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Zeugnisse

Zwischen- und Übertrittszeugnis in der 4. Jahrgangsstufe
  • Das Übertrittszeugnis (nach § 29 Abs. 2 Satz 1) ersetzt in der Jahrgangsstufe 4 das Zwischenzeugnis; am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand, die die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern und - soweit erforderlich - einen Hinweis gemäß § 50 Abs. 8 Satz 3 enthält ( § 50 VSO „Zwischen- und Jahreszeugnisse“).

  • Das Übertrittszeugnis enthält (§29, Abs.3 VSO):

  1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,

  2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht,

  3. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,

  4. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

 

Lernentwicklungsgespräche in den Jahrgangsstufen 1 - 3

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet die Möglichkeit, anstelle des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1–3 ein dokumentiertes Lehrer-Kind-Elterngespräch zu führen.

 

Da Zwischenzeugnisse eine Information über den momentanen Lern- und Leistungsstand des Schulkindes darstellen und nicht wie das Jahreszeugnis eine Urkunde sind, kann die Rückmeldung über die Lernentwicklung in dieser Form stattfinden. Nach Beschluss der Lehrerkonferenz und mit Zustimmung des Elternbeirats unserer Schule wird in diesem Schuljahr die Klassenlehrkraft ein Lernentwicklungsgespräch mit Ihrem Kind und Ihnen führen.

 

 

LEG Auswertung

 

LEG Präsentation

 

Pädagogische Vorteile

Alle am Lernprozess Beteiligten (Kind, Eltern, Lehrer) kommen zu Wort und sprechen miteinander. Der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich. Im Gegensatz zu Zwischenzeugnissen erfolgt die Beurteilung im Dialog mit dem Schüler und damit in einer direkten Information. Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen, gemeinsam beraten und für die nächste Zeit Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

 

Missverständnisse und Unklarheiten können in dem Gespräch ausgeräumt werden. Bei Sprach- oder Verständnisproblemen können Sie gerne einen Übersetzer mitbringen. Das Gespräch wird maximal 30 Minuten dauern. Am Ende wird eine konkrete Zielvereinbarung getroffen, um das künftige Lernen gemeinsam zu verbessern. Wir gestalten die Formulare so, dass die Aussagen auch für das Kind verständlich sind.

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