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Sicherheitskonzept

S i c h e r h e i t s k o n z e p t der Grundschule Bodenwöhr 

Schuljahr 2025/26

  1. Die fünf Säulen der Sicherheit 

    1. Innere Sicherheit 

    2. Äußere Sicherheit 

    3. Bauliche Sicherheit 

    4. Verhalten und Einsatzkoordination bei Straftaten oder Gefährdungssituationen

    5. Verhalten und Einsatzkoordination in Extremfällen

(z. B. Brand, Bombendrohung, Explosion, Vergiftung, sexuelle Übergriffe, Tötungsdelikte, Gewaltdelikte, Geiselnahme oder Amoklauf) Sicherheitsvorkehrungen

2. Sicherheitsvorkehrungen

2.1 Zur inneren Sicherheit - Verhaltensmaßnahmen 

  • Gegenseitige Aufmerksamkeit und Verantwortung im Kollegium

  • Zuverlässige Entschuldigung der Schülerinnen und Schüler bei Krankheit durch die Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn (grundsätzlich über den Schulmanager, ggf. telefonisch)

  • Regelmäßiges Verhaltenstraining für Notfälle (z. B. Feueralarm, Evakuierung) 

  • Zutritt der Schüler nur über den Haupteingang (Westseite - Hammerseehalle) 

  • Beobachtung, ggf. Ansprache und Meldung von verdächtigen oder unbekannten Personen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände 

  • Einprägen bzw. möglichst genaue Beschreibung verdächtiger Personen

  • Thematisierung von Gefährdungssituationen im Unterricht (z. B. Verhalten gegenüber fremden Personen)

  • Kenntnis der Notrufeinrichtungen sowie deren sachgerechte Bedienung

  • Einbeziehung pädagogischer Präventionsmaßnahmen (Belehrungen, Unterrichtsinhalte, Informationen der KUVB)

  • Regelmäßige Information und Sensibilisierung des Kollegiums zu sicherheitsrelevanten Themen

  • Themen

  • Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs miteinander innerhalb der Schulgemeinschaft

Verhaltensorientierte Präventionsmaßnahmen 

2.2 Zur inneren Sicherheit – Schulweg und Schulgelände 

  • Schulwegsicherheit 

  • Schulbustraining mit den 1. Klassen 

  • Verkehrssicherheitstraining mit ADACUS in den Klassen 1/2 

  • Regelmäßige Überprüfung der Sicherheit auf dem Schulgelände

  • Sicherheit auf dem Schulgelände:

  • Die Schulleitung übt das Hausrecht im Schulgebäude aus.

  • Im Außenbereich (sofern nicht eingezäunt):

  • Unbefugte Personen werden freundlich angesprochen und gebeten, das Gelände zu verlassen.

    Bei Zuwiderhandlung oder Verdacht auf eine Straftat erfolgt eine Meldung an die Schulleitung bzw. ggf. an die Polizei.

  • mit gutem Zureden „Gäste“ vom Gelände weisen) 

  • Schulweg in Gruppen zurücklegen, mit Nachbarkindern absprechen 

  • Nutzung des Fußgängerüberwegs an der Neunburger Straße

2.3 Zur baulichen Sicherheit 

  • Das Gebäude erfüllt alle Sicherheitsbestimmungen im inneren und äußeren Bereich. 

  • Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt während des Unterrichtsbetriebs grundsätzlich über den Haupteingang (Westseite – Hammerseehalle).

  • Zugang für Eltern nur im Norden (Buchbergerstraße.)

  • Während des Unterrichts wird die Eingangstür bei der Hammerseehalle verschlossen. 

  • Die Tür von der Aula zum Übergang/ Sportplatz ist verschlossen, um zu verhindern, dass Unbefugte Zutritt zur Grundschule oder zur Mittelschule erhalten. 

  • Zutritt nur nach Anmeldung im Sekretariat oder nach Terminvereinbarung mit der jeweiligen Lehrkraft 

  • Fluchttüren mit entsprechenden Schließmechanismen 

  • Außentüren am Haupteingang sind nur von innen zu öffnen, ebenso die Tür zur Grundschule.

  • Sammelplatz Sportplatz bei Feueralarm

  • Sammelplatz evangelische Kirche bei Terroralarm 

  • Das Gebäude verfügt über eine Videoüberwachung im Eingangsbereich.

    Die Bildübertragung erfolgt im Sekretariat sowie im Rektorat.

  • In jedem Klassenzimmer befinden sich Evakuierungspläne

  •  

Sicherungstechnische Präventionsmaßnahmen  

2.4 Verhalten und Einsatzkoordination 

Nichterscheinen eines Kindes

  • Erscheint eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt nicht zum Unterricht, erfolgt zunächst eine telefonische Nachfrage bei den Erziehungsberechtigten. 

  • Kann der Verbleib des Kindes nicht geklärt werden, werden weitere Maßnahmen eingeleitet (z. B. Kontaktaufnahme mit Polizei).

Verdacht auf eine Straftat

  • Bei Verdacht auf eine Straftat wird die Schulleitung informiert.

  • In Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt ggf. eine Meldung an die Polizei.

Schüler als Opfer einer Straftat

  • Sofortige Information der Schulleitung

  • ggf. Verständigung der Polizei

  • Information der Erziehungsberechtigten

2.5 Verhalten und Koordination im Extremfall 

Brand

  • Alarmierung erfolgt über die Brandmeldeanlage oder manuelle Feuermelder 

  • Nach Auslösung des Alarms ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen.

  • Rauchentwicklung stellt in der Regel eine größere Gefahr dar als das Feuer selbst. 

  • Sammelplatz: Sportplatz der Schule

  • Die unterrichtende Lehrkraft überprüft die Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler anhand der Klassenliste. 

  • Fehlende Personen werden unverzüglich der Schulleitung gemeldet. 

  • Die Schulleitung übernimmt die Koordination mit Feuerwehr und Polizei.

Einsatzleitung

  • Die Einsatzzentrale von Feuerwehr und Polizei befindet sich im Gebäude der Hammerseehalle. 

  • Die Schulleitung sowie der Sicherheitsbeauftragte gehören zum Einsatzstab und melden sich nach der Evakuierung dort.

Information der Eltern

  • Die Information der Eltern erfolgt über den Schulmanager oder telefonisch, sobald gesicherte Informationen vorliegen. Notfallketten liegen vor.

  • Schlüssel, Karten für Zufahrten der Feuerwehr und Rettungsdienste, sind beim im Schlüsselkasten der Feuerwehr hinterlegt 

Ansprechpartner  

  • Sachaufwandsträger – Gemeinde Bodenwöhr, vertreten durch den Bauhofleiter HerrJohann Ettl 

  • Polizeiinspektion Neunburg, vertreten durch Herrn Polizeihauptkommissar Markus Schlegel 

  • Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr, vertreten durch Herrn 1. Kommandant Michael Ziegler jun. 

  • Rotes Kreuz Kreisverband Schwandorf, vertreten durch Otto-Josef Langenhan 

  • Hauspersonal der Grundschule Bodenwöhr, Herr Jonas, Hausmeister, Herr Stefan Schmirler, Hausmeister

  • Elternbeirat der Grundschule Bodenwöhr Vorsitzende: Stefanie Reiger 
    2. Vorsitzender: Alexander Schwarz

  • Sicherheitsbeauftragte der Grundschule Bodenwöhr, Frau Anne Barthel, Lehrerin 

  • Mitarbeiter des BRK-Kinderhorts, Frau Karin Simeth 

  • Schulleitung der Grundschule Bodenwöhr Lisa Rudhart, Rektorin 

  • Anne Barthel, stv. Schulleitung 

Schulisches Krisenteam

Schulisches Krisenteam

 

 

Leitung

Lisa Rudhart, Rin

 

 

Stellvertretung

Anne Barthel

 

Sekretariat

Manuela de Lazzer

 

Personalbeauftragte

Lisa Rudhart, Rin

 

Sicherheitsbeauftragte

Anne Barthel 

 

Elternkontaktperson

Anne Barthel 

 

Hausmeister

Stefan Schmirler

 

Notfallseelsorge

 

 

Elternbeirat

Anita Bollinger

 

 

 

 

Externes Krisenteam

 

 

Notruf / Polizei

 

110

Feuerwehr

 

112

Notarzt

 

112

Rettungsleitstelle

 

19222

Arzt

Dr. Windisch

09434/2660

Bürgermeister

Herr Hoffmann

09434/9402-0

Schulpsychologin 

Susanne Hübl

 

Beratungslehrer

Christian Birk

 

Schulamt

Susanne Muffert

09431/471-229

Regierung

Schulabteilung

0941/5680-1501

Jugendamt

Herr Rothut

09431/471-396

 

 

 

 

WICHTIGE TELEFONNUMMERN FÜR DEN NOTFALL  

NOTRUF: 110      BRAND: 110/112         UNFALL: 110 bzw. 112 
PI Neunburg v. W.  09672/9202-0

 

Gemeindeverwaltung Bodenwöhr 

1. Bürgermeister Georg Hoffmann 

Schwandorfer Str. 20 

92439 Bodenwöhr 

Telefon: (09434) 9402-0 

Telefax:  (09434) 9402-20 

Bauhofleiter

HerrJohann Ettl   

 

Stellvertreter: 

Johannes Karl Tel. 

Polizeiinspektion Neunburg v.W. 

Klosterberg 6 

92431 Neunburg vorm Wald 

Herr Schlegel 

Telefon: 09672/9202-0 

Fax: 09672/9202-40 

Freiwillige Feuerwehr Bodenwöhr 

1. Kommandant 

1. Vorstand 

 

 

Michael Ziegler jun. 

Andreas Woeckel 

Mobil: 

Mobil: 

Mobil 

dienstl.: 

 

Rotes Kreuz Bodenwöhr / Bruck 

1. Vorstand Markus Hofmann 

Mappacher Str. 20 

92436 Bruck in der Oberpfalz 

Tel: 116117 

Staatliches Schulamt im Landkreis Schwandorf 

Johann Hilburger, Schulamtsdirektor (Fachlicher Leiter) 

Tel. 09431/471-225

 

 

Renate Vettori, Schulamtsdirektorin 

Tel. 09431/471-219

Handy 

 

 

Susanne Muffert, Schulrätin

Tel. 09431/471-229

Fax: 09431 / 471-220 

 

Regierung der Oberpfalz 

Schulabteilung 

Tel: 0941 / 5680-1501 

Fax: 0941 / 5680-1599 

 

Jugendamt im Landratsamt Schwandorf 

Herr Rothut 

Tel: 09431 / 471 - 396 

 

Kriseninterventionsteam 

Frau Hümmer 

Tel.: 0941 / 22036

Verhalten bei besonderen Vorkommnissen 

Explosion 

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals

  1. Feuermelder und Alarm betätigen 

  2. Klasse sammeln, beruhigen, Klassenliste mitnehmen

  3. Gebäude über den nächstgelegenen sicheren Fluchtweg verlassen (nicht „zur Explosionsstelle“ laufen)

  4. Türen schließen (nicht abschließen), Fenster nur schließen, wenn ohne Zeitverlust möglich.

  5. Sammelplatz Sportplatz aufsuchen und vollständige Anwesenheit feststellen! 

  6. Fehlende Personen sofort der Schulleitung/Einsatzleitung melden.

  7. Weitere Anweisungen abwarten 

  8. Nicht zurück ins Gebäude – erst nach Freigabe durch Feuerwehr/Polizei.

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Evakuierung auslösen/unterstützen; Durchsage je nach Lage.

  2. Notruf 112 absetzen: „Explosion/Verdacht auf Explosion“, Ort, Anzahl Verletzte, Gefahren (Rauch/Gas).

  3. Einsatzkräfte einweisen (Zufahrt, Schlüssel, Lageplan). 

  4. Vollzähligkeitsmeldungen der Klassen einsammeln und dokumentieren. 

  5. Schulaufsicht informieren.

  6. Eltern informieren erst nach gesicherter Lage (Schulmanager), Sammelpunkt für Eltern getrennt festlegen. 

  7.  Medien: keine Auskunft, Verweis an Schulleitung/Schulaufsicht.

Feuer / Brand

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Alarm auslösen (Feuermelder).

  2. Klasse sammeln, Klassenliste mitnehmen, zügig evakuieren. 

  3. Türen schließen (nicht abschließen), Licht aus nur, wenn ohne Verzögerung möglich. 

  4. Fluchtweg beachten (Aula–Hammerseehalle–Verkehrsübungsplatz–hinter der Hammerseehalle–Sportplatz). 

  5. Kinder auf Toilette / Nebenraum: nur wenn in unmittelbarer Nähe und ohne Eigengefährdung erreichbar; sonst melden. 

  6. Sammelplatz Sportplatz, Vollzähligkeit feststellen.

  7. Fehlende Personen sofort melden; keine eigenständige Rückkehr ins Gebäude. 

  8. Weitere Anweisungen abwarten.

  9.  Ergänzung:

  10. Brandklasse / Rauch: bei Rauchentwicklung niedrig bleiben, Mund/Nase bedecken.

  11. Aufzug nicht benutzen (sehr wichtig, da ihr einen Aufzug habt!). 

  12. Feuerlöscher nur bei Entstehungsbrand und ohne Eigengefährdung. (sonst Evakuierung hat Vorrang) 

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Evakuierung unterstützen/koordinieren, ggf. Durchsage.

  2. 112 anrufen: Brand, Adresse, Zugang, Brandort, besondere Gefahren.

  3. Einsatzkräfte einweisen (Zufahrt, Schlüssel, Lageplan, Videozugang ist sekundär). 

  4. Vollzähligkeit und Vermisste zentral erfassen. 

  5. Schulaufsicht informieren.

  6. Elterninformation über Schulmanager/Telefon nach Lagefreigabe. 

  7. Entwarnung ausschließlich in Abstimmung mit Feuerwehr/Polizei. 

  8. Dokumentation (Zeitpunkt Alarm, Evakuierungsdauer, Besonderheiten).

Wassereinbruch 

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Ruhe bewahren, Klasse sichern. 

  2. Betroffene Bereiche meiden, Stromgefahr beachten (Pfützen, Steckdosen). 

  3. Bei Anweisung: Evakuierung/Verlegung in sicheren Bereich (Hammerseehalle).

  4.  Personen fernhalten, ggf. absperren lassen. 

  5. Schulleitung/Sekretariat informieren. 

 Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Lage überblicken (Ausmaß, betroffene Stockwerke).

  2. Hausmeister / Sachaufwandsträger / Stadtwerke informieren. 

  3. Bei Gefahr: Feuerwehr verständigen.

  4. Betroffene Bereiche absperren, Stromabschaltung veranlassen (Hausmeister/Elektriker). 

  5. Unterrichtsorganisation klären (Raumtausch, Heimschickung nur nach Vorgaben). 

  6. Entwarnung nach technischer Freigabe.

Gasaustritt 

 Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Sofort Abstand zur vermuteten Austrittsstelle; Bereich räumen. 

  2. Kein Lichtschalter, keine Steckdosen, keine Funken: keine elektrischen Kontakte bedienen. 

  3. Handys im Gefahrenbereich nicht benutzen (außer außerhalb in sicherer Entfernung). 

  4. Alarm auslösen nur, wenn sicher: Feuermelder in sicherer Entfernung betätigen.

  5. Schulleitung informieren (wenn möglich von außerhalb). 

  6. Gas absperren nur durch autorisierte Personen und nur wenn gefahrlos (Hausmeister). 

  7. Sammelplatz gemäß Anweisung (oft Windrichtung beachten). 

  8. Ergänzung:

  9. Aufzug nicht benutzen.

  10. Fenster/Türen nicht „herumreißen“ (Luftzug kann Gas verteilen) – nur nach Weisung. 

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Mit Hausmeister Kontakt aufnehmen 

  2. Evakuierung notfalls durch Tür-zu-Tür-Information durchführen 

  3. Über 112 Hilfe anfordern 

  4. Gasversorger informieren 

  5. Gebäude erst wieder betreten, wenn die Behörden es freigegeben haben 

  6. Schulaufsicht und Sachaufwandsträger informieren 

 

Entführung / Vermisstes Kind

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Sobald ein Kind vermisst wird: Sekretariat/Schulleitung sofort informieren. 

  2. Letzten sicheren Kontakt klären: Wann zuletzt gesehen? Mit wem? Wohin? 

  3. Klasse bei sich behalten (nicht alle gleichzeitig suchen). 

  4. Bei Wiederauftauchen: sofort Rückmeldung an Sekretariat/Schulleitung.

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Sofortige Lageklärung: letzter Sichtkontakt, Kleidung, Besonderheiten.

  2. Schnellsuche im Gebäude: Toiletten, Nebenräume, Aufzugbereich, Durchgang zur Mittelschule/Nachmittagsbetreuung

  3. Außengelände kurz absuchen (Spielbereiche, Sportplatz), ohne Eigengefährdung. 

  4. Durchsage: keinen Namen über Lautsprecher (Datenschutz/Kinderschutz), sondern: „Bitte sofort ins Sekretariat, Kind vermisst“. 

  5. Wenn ihr intern Namensnennung nutzt, dann nur in interner Version klar geregelt. 

  6. Polizei 110 bei unklarem Verbleib / konkretem Verdacht / Zeitkritik informieren.

  7. Erziehungsberechtigte informieren: was ist bekannt, welche Schritte laufen.

  8. Bei Auffinden: Eltern und Polizei informieren; Ereignis dokumentieren.

     

 

  1. Schulleitung ruft die Polizei 

  2. Festlegen, wer den Durchgang zur Mittelschule sofort prüft (wegen Nachmittagsbetreuung).

  3. Foto darf nur nach polizeilicher Abstimmung verbreitet werden (nicht per Elternchat). 

Medizinischer Notfall/ Unfall 

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Überblick über die Situation verschaffen und Unfallstelle sichern (Eigengefährdung vermeiden). 

  2. Zustand der verletzten Person beurteilen (Bewusstsein, Atmung, Verletzungen). 

  3. Notruf 112 absetzen oder eine zuverlässige Person (Schüler/in oder Kolleg/in) damit beauftragen. 

  4. Schulleitung bzw. Sekretariat informieren. 

  5. Erste Hilfe leisten (z. B. stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Blutstillung). 

  6. Weitere Schülerinnen und Schüler beruhigen und Schaulustige fernhalten. 

  7. Wenn möglich, eine Person zum Einweisen der Rettungskräfte zum Eingang schicken. 

  8. Bei schweren Verletzungen betroffene Person möglichst nicht bewegen (Ausnahme: akute Gefahr). 

  9. Ereignis anschließend dokumentieren (Unfallbericht). 

  10. Ergänzung sinnvoll:

  11. Aufzug für Rettungsdienst freihalten

  12. ggf. Ersthelfer im Kollegium informieren

 

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Sicherstellen, dass der Rettungsdienst (112) verständigt wurde.

  2. Bei Bedarf Durchsage: „Erste-Hilfe-Team bitte zum …“ 

  3. Ersthelfer oder medizinisch geschulte Personen des Notfallteams informieren. 

  4. Rettungskräfte am Gebäude empfangen und zur Unfallstelle begleiten. 

  5. Erziehungsberechtigte informieren.

  6. Unfallmeldung (z. B. an Unfallkasse / KUVB) erstellen. 

  7. Ereignis dokumentieren und ggf. weitere Maßnahmen einleiten. 

Sexueller Übergriff 

 Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Das betroffene Kind sofort schützen und aus der Situation herausnehmen. 

  2. Für eine ruhige, geschützte Umgebung sorgen. 

  3. Das Kind ernst nehmen, zuhören, nicht drängen oder suggestive Fragen stellen. 

  4. Keine eigene Untersuchung oder Bewertung des Vorfalls vornehmen. 

  5. Unverzüglich die Schulleitung informieren. 

  6. Beim Kind bleiben, bis weitere Betreuung organisiert ist. 

  7. Aussagen möglichst wortgetreu dokumentieren (Zeit, Ort, Beteiligte). 

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Schutz und Betreuung des Kindes sicherstellen.

  2. Bei Bedarf medizinische Versorgung veranlassen.

  3. Bei strafrechtlichem Verdacht Polizei bzw. Jugendamt informieren. 

  4. Eltern informieren unter Berücksichtigung des Kindeswohls. 

  5. Schulaufsicht informieren.

  6. Dokumentation des Vorfalls erstellen.

  7. Bei Bedarf Beratungsstellen oder Krisenintervention hinzuziehen.

Bewaffneter Angriff 

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Wenn Schuss zu hören ist, Schüler/innen und Personal anweisen, sich Deckung zu suchen 

  2. Verursacher und Stelle lokalisieren 

  3. Für Sicherheit der Schüler/innen sorgen, Kontrolle übernehmen und Verhaltensanweisungen erteilen („autoritär“ sein!) 

  4. Schülerinnen und Schüler leise halten und Handys lautlos stellen

  5. 110 alarmieren: genauen Ort, genauen Zugang und Gefährdungslage beachten 

  6. Sekretariat informieren (notfalls Handy), aufmerksam Veränderungen der Gefahrenlage beobachten 

  7. Nach Verletzten suchen und/oder Anwesenheit der Schüler/innen überprüfen 

  8. Für alle Personen einen sicheren Ort suchen, bis „Entwarnung“ gegeben wird 

  9. Wenn sinnvoll und möglich zum Fluchtpunkt evangelische 

  10. Kirche begeben 

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Sicherstellen, dass Polizei angefordert wurde 

  2. Gefahrenalarm / Lockdown-Alarm über Durchsageanlage auslösen.

  3.  Polizei beim Eintreffen einweisen (Zugänge, Lageplan, Besonderheiten).

  4. Eltern durch Telefonkette benachrichtigen (nach Freigabe durch Polizei) und für Sammelplatz (getrennt von Schülern) sorgen 

  5. Nach dem Einsatz: mit Notfallteam Folgemaßnahmen (Betreuung der Schülerinnen und Schüler) besprechen

  6. Kriseninterventionsteam einbeziehen

  7. Die Schulaufsicht informieren 

  8. Ereignis dokumentieren und im Notfallteam nachbesprechen.

Schusswaffen auf Schulgelände 

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals 

  1. Die Situation prüfen und die Art der benötigten Hilfe bestimmen 

  2. Situation wahrnehmen und möglichst schnell einschätzen, ob eine akute Gefahr besteht. 

  3. Unverzüglich Polizei verständigen (Notruf 110) oder eine andere Person damit beauftragen. 

  4. Schulleitung bzw. Sekretariat informieren, sofern dies gefahrlos möglich ist. 

  5. Schülerinnen und Schüler sofort sichern und aus der Gefahrenzone bringen. 

  6. Wenn möglich:

  7. Klassenzimmertür schließen bzw. abschließen

  8. Fenster schließen

  9. Licht ausschalten

  10. Schülerinnen und Schüler ruhig halten

  11. Deeskalation nur versuchen, wenn keine unmittelbare Gefahr besteht und ausreichend Abstand möglich ist. 

  12. Wenn die Situation unsicher ist:

    mögliche Schutzmaßnahmen:

    Klassenraum sichern

    Gefahrenbereich meiden

    Evakuierung in sichere Bereiche (z. B. Fluchtpunkt)

    Gebäude sichern / Türen schließen 

  13. Schülerinnen und Schüler Handys lautlos stellen lassen

  14. keine eigenständige Konfrontation mit der bewaffneten Person

  15. Anweisungen der Polizei unbedingt befolgen

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Sicherstellen, dass die Polizei (110) alarmiert wurde.

  2. Falls notwendig Alarmierung im Schulgebäude über die Durchsageanlage auslösen (z. B. vereinbarter Sicherheitscode). 

  3. Polizei beim Eintreffen einweisen (Gebäudeeingang, Lage, Täterbeschreibung, Besonderheiten). 

  4. Lageplan des Schulgebäudes bereithalten. 

  5. Kontakt zur Einsatzleitung der Polizei halten. 

  6. Entwarnung erst nach Freigabe durch die Polizei geben. 

  7. Information der Eltern über Schulmanager / Telefon erst nach Rücksprache mit Polizei oder Schulaufsicht. 

  8. Ereignis dokumentieren.

  9. Schulaufsicht informieren.

  10. Nachbereitung organisieren (Krisenintervention, Gespräche mit Schülerinnen und Schülern).

Amok 

Alle Handlungen die das Leben und die Gesundheit gefährden, vermeiden! 

Fliehen – Verbergen – Alarmieren

Maßnahmen der Lehrkraft / des Lehrpersonals

  1. Ruhe bewahren und Schülerinnen und Schüler sichern.

  2. Wenn möglich und sicher:

Flucht aus dem Gebäude über sichere Fluchtwege. 

  1. Wenn Flucht nicht möglich ist:

Klassenraum schließen / abschließen

Licht ausschalten

Fenster schließen

Schülerinnen und Schüler ruhig halten

Handys lautlos stellen 

  1. Deckung suchen und möglichst außerhalb der Sichtlinie bleiben. 

  2. Polizei über Notruf 110 informieren, sofern gefahrlos möglich. 

Wichtige Informationen für den Notruf:

Ort der Gefahr

Anzahl der Täter (wenn bekannt)

Beschreibung der Person(en)

Art der Bewaffnung

mögliche Verletzte

aktueller Aufenthaltsort des Täters 

  1. Raum nicht verlassen, bis Entwarnung durch Polizei oder Schulleitung erfolgt. 

  2. Wenn möglich Erste Hilfe leisten, sobald keine unmittelbare Gefahr mehr besteht.

Administrative Maßnahmen der Schule 

  1. Polizei verständigen (110), falls noch nicht erfolgt.

  2. Alarmierung im Schulgebäude auslösen (z. B. vereinbarter Gefahrenalarm). 

  3. Polizei beim Eintreffen einweisen und Lagepläne bereitstellen. 

  4. Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung der Polizei sicherstellen.

  5. Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie Personal organisieren. 

  6. Information der Schulaufsicht.

  7. Elterninformation erst nach Freigabe durch Polizei oder Schulaufsicht. 

  8. Medienanfragen ausschließlich über die Schulleitung oder zuständige Pressestelle beantworten. 

  9. Kriseninterventionsteam hinzuziehen. 

  10. Bei Information an die Polizei sind nach Möglichkeit folgende Punkte in Erfahrung zu bringen, bzw. Maßnahmen einzuleiten: 

    • Hilfsmaßnahmen einleiten 

    • Bereitstellung der Lagepläne des Schulobjekts - Um wie viele Täter handelt es sich? 

    • Sind die Täter weiblichen oder männlichen Geschlechts? 

    • Ist bekannt, ob der/die Täter/in alkoholisiert ist oder unter Einfluss sonstiger berauschender Mittel steht? 

    • Wo hält sich der/die Täter/in derzeit auf? 

    • Ist das Motiv bekannt? 

    • Gibt es Erkenntnisse, wie der Täter bewaffnet ist? 

    • Wurde bereits geschossen? 

    • Ist der Täter maskiert? 

    • Wurden Geiseln genommen, wenn ja, wie viele (möglichst mit Namen)? 

    • Hat der Täter Zugriff auf Telefon, Radio, TV usw.? 

    • Gibt es Verletzte oder Tote, wenn ja, wie viele? 

  11. Nachbereitung: Dokumentation 

Aktuelles

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

15.09.2026

 

Kontakt

Grundschule Bodenwöhr

 

Schulleiterin: Lisa Rudhart

 

Schulstraße 7

92439 Bodenwöhr
 

Tel.:09434/203737-0 

E-Mail: