Informationen für Korridorkinder

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

Ihr Kind ist im Zeitraum vom 01. Juli – 30. September 2018 geboren und somit von der Regelung des sog. „Einschulungskorridors“ betroffen.

Dies bedeutet, dass Ihr Kind das reguläre Anmelde- und Einschulungsverfahren durchläuft (vgl. § 2 GrSO). Sie als Erziehungsberechtigte können jedoch nach einer Beratung und Empfehlung durch die Schule entscheiden, ob Ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr 2024/25 oder erst zum darauffolgenden Schuljahr 2025/26 eingeschult werden soll.

Wenn Sie als Erziehungsberechtigte die Einschulung auf das Schuljahr 2025/26 verschieben möchten, müssen Sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2024 schriftlich mitteilen.

Um bereits im Vorfeld eine Planungsgrundlage zu haben, bitten wir Sie jedoch, uns schon zum jetzigen Zeitpunkt Ihre aktuelle Einschätzung mitzuteilen.