Leistungfeststellung

Allgemeine Probenregelung an der Grundschule Bodenwöhr

 

Diese Regelungen gelten einheitlich an unserer Schule für die Jahrgangsstufen 3 und 4, kommen aber teilweise schon im zweiten Halbjahr der 2. Klasse zur Anwendung.

Allgemein:

  • Proben dürfen nur dann geschrieben werden, wenn das jeweilige Fach an diesem Tag auf dem Stundenplan steht.

  • Es sollen nicht mehr als zwei Proben pro Woche geschrieben werden (davon kann in Ausnahmefällen abgewichen werden) und es darf nur eine Probe pro Tag je Klasse geschrieben werden.

  • Es werden identische Proben in den jeweiligen Jahrgangsstufen zeitgleich geschrieben.

  • Die Eltern bekommen die Proben zeitnah zur Ansicht mit nach Hause, dürfen Proben bzw. deren Bewertung nicht auf der Probe selbst kommentieren.

  • Bei kurzfristiger Erkrankung (1-3) Tage eines Schülers kann die entsprechende Probe nachgeschrieben, in der vierten Klasse muss sie nachgeschrieben werden. Dies geschieht ohne erneute Vorankündigung. Unterrichtsinhalte, die während des Nachschreibens einer Probe oder während der Krankheit versäumt werden, müssen selbstständig nachgearbeitet werden. Bei langfristigen Erkrankungen findet eine Absprache statt.

 

Art der Leistungsmessungen und Leistungsbeobachtungen:

  • Bis zum 2. Halbjahr der 2. Klasse: mündliche, praktische und schriftliche Leistungsbeobachtungen ohne Noten

  • Ab 2. Halbjahr der 2. Klasse bis einschließlich 4. Klasse: Leistungsmessungen in Form von Lernzielkontrollen (2. Klasse) und Proben (3. und 4. Klasse) mit Noten.

  • Es werden schriftliche, mündliche und praktische Leistungen bewertet.

  • Der Umfang von Leistungsmessungen und Erhebungen wird so bemessen, dass ein Schüler 10 Minuten (1. Klasse) mit den Jahrgangsstufen ansteigend bis zu 60 Minuten (4. Klasse) benötigt.

  • An der Schule wird ein einheitlicher Notenschlüssel verwendet, der als Empfehlung des staatlichen Schulamtes von einer Arbeitsgemeinschaft zur Leistungserhebung in der Grundschule ausgearbeitet wurde. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden.

 

Notenskala:

Note 1 

Sie trifft nur auf Leistungen zu, die über die in Note 2 erfüllten Voraussetzungen hinaus noch Besonderes im positiven Sinn aufweisen z. B. besonders rasch und zugleich richtig gelöste Aufgaben, tadellose Darstellung.

Note 2

Für die Note 2 sind sichere Leistungen auf allen vier unten angeführten Stufen notwendig.

Note 3 

Sie soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen entsprechen.

Note 4

Enthalten die Reproduktions- und Reorganisationsleistungen auch noch Fehler, ergibt sich die Note 4.

Note 5 

Die Arbeit zeigt erhebliche Schwierigkeiten in den Grundkenntnissen.

Note 6

Selbst die Grundkenntnisse sind lückenhaft.

 

Anforderungsstufen:

 

Die Proben müssen 4 Anforderungsstufen enthalten (wird am Beispiel einer Probe aus der Mathematik/Sachrechnen erläutert).

1. Reproduktion: Der Schüler bearbeitet Sach- und Wissensfragen, die genauso im Unterricht behandelt wurden.

Z. B. die einfache Wiedergabe von Daten, Namen, Begriffen, Sachzusammenhängen und zusammengefassten Informationen aus dem Gedächtnis.

Beispiel: Die Gitarre wurde im Jahr 1260 erfunden. Wie viele Jahre vergingen, bis sie zum ersten Mal 1886 im Radio zu hören war?

2. Reorganisation: Der Schüler verarbeitet den Stoff selbständig. Dabei ist er in der Lage Kürzungen, Ergänzungen, Vergleiche und Akzentuierungen vorzunehmen.

Beispiel: Im Jahre 2003 war Hanna 6 Jahre alt. Ihre Mutter war damals 7 mal so alt. Wie alt sind Hanna und ihre Mutter heute?

3. Transfer: Der Schüler überträgt Grundprinzipien des Gelernten auf neue, wenn auch ähnliche Aufgabenstellungen.

Beispiel: Meine Zahl hat zweimal die Ziffern 1 und 2. Sie ist ungerade und kleiner als 2000. Wie heißt sie?

4. Problemlösendes Denken: Der Schüler löst auf der Basis des gelernten Stoffes in kreativer Weise Aufgaben mit relativ neuen Strukturen.

Beispiel: Auf dem Bauernhof gibt es 18 Tiere. Es handelt sich um Hühner und Schafe. Zusammen haben sie 50 Beine. Wie viele Hühner und wie viele Schafe sind es dann?


 

Aus den Bereichen „Texte verfassen“ „Sprache untersuchen“ „Lesen + Zuhören“ (schriftliche Noten doppelt, mündliche Noten einfach) werden jeweils Durchschnittsnoten gebildet, woraus dann die Gesamtnote Deutsch ermittelt wird.

 

Probenfreie Wochen (insgesamt 4 Wochen pro Schuljahr) abhängig vom Termin für Ostern

 

Die Jahrgangsstufenteams sprechen sich am Anfang des Jahres ab und teilen die Termine den Eltern schriftlich mit.

 

1. Woche: erste Unterrichtswoche nach Allerheiligen

2. Woche: erste Unterrichtswoche nach Weihnachten

3. Woche: erste Unterrichtswoche vor oder nach Fasching

4. Woche: erste Unterrichtswoche vor oder nach Ostern (je nach Termin Ostern im Verhältnis zu Übertrittstermin 02.05.

 

Die probenfreie Zeit gilt für alle schriftlichen Proben.

 

Proben werden eine Woche vorher angekündigt. Es erfolgt eine mündliche Ankündigung mit Eintrag ins Hausaufgabenheft (4. Klasse).

 

Bei aller Gemeinsamkeit und Absprachen gibt es dennoch keinen eins zu eins vergleichbaren Unterricht und keine eins zu eins vergleichbaren Kinder.